Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fit-Fight Dojo

  

Artikel 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (zukünftigen) Verträge, bei denen Fit-Fight Dojo Waren oder Dienstleistungen unter welchem Namen auch immer liefert.  

1.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen uneingeschränkt in Kraft.  

1.3 Fit-Fight Dojo ist berechtigt, die auf die Mitgliedschaft anwendbaren Bedingungen zu ändern. Fit-Fight Dojo wird das Mitglied rechtzeitig darüber informieren. Änderungen treten einen Kalendermonat nach Bekanntgabe in Kraft, es sei denn, es ist eine andere gesetzliche Frist erforderlich und wird angewendet. Wenn ein Mitglied eine für ihn/sie nachteilige Änderung nicht akzeptieren möchte, kann er/sie die Mitgliedschaft zum Datum des Inkrafttretens der neuen Bedingungen kündigen. Die schriftliche Kündigung muss vor dem Inkrafttreten der Änderung bei Fit-Fight Dojo eingegangen sein.

Artikel 2: Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft kommt durch die Anmeldung über das Anmeldeformular bei Fit-Fight Dojo zustande. Dieses Anmeldeformular erhältst du nach der Probestunde von den Trainern.  

2.2 Die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn das potenzielle Mitglied das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Dadurch wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erteilt, der gleichzeitig für die Einhaltung der Mitgliedschaft verantwortlich ist.  

2.3 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Anmeldeformulars. Die Mitgliedschaft ist erst dann endgültig, wenn ein Abonnement und/oder die dazugehörigen Kosten bezahlt sind.  

2.4 Bei der Anmeldung muss das Mitglied oder der gesetzliche Vertreter einen gültigen Ausweis vorlegen, damit Fit-Fight Dojo die angegebene Identität überprüfen kann.  

2.5 Die Mitgliedschaft umfasst eine im Anmeldeformular angegebene Dienstleistung, die mit einer Zahlungspflicht verbunden ist und auf die die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung anwendbar sind.  

2.6 Die Mitgliedschaft wird für eine Vertragslaufzeit von 1 Kalendermonat abgeschlossen und ist nicht vorzeitig kündbar.  

2.7 Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Dies kann durch eine E-Mail an info@fitkickboxing.nl erfolgen. Fit-Fight Dojo wird nach ordnungsgemäßem Erhalt eine Bestätigung senden.  

2.8 Unter besonderen Umständen, wie z.B. einer langwierigen Krankheit oder Verletzung, kann ein Kulanzantrag an info@fitkickboxing.nl gestellt werden. Ein solcher Antrag muss mit Beweisen, wie einer ärztlichen Bescheinigung, ordnungsgemäß begründet werden. Fit-Fight Dojo ist in der Bewertung und gegebenenfalls Ablehnung dieses Antrags völlig frei.  

2.9 Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. Eine 10er-Karte ist 6 Monate gültig und ebenfalls personenbezogen.

Artikel 3: Verwaltungskosten und Abonnementskosten

3.1 Fit-Fight Dojo kann bei der Anmeldung Verwaltungskosten erheben, die vom Mitglied geschuldet sind.  

3.2 Abonnementskosten sind per Bank in Euro zu zahlen, die erste Zahlung erfolgt über iDeal, danach werden die Abonnementskosten per SEPA-Lastschrift automatisch an Fit-Fight Dojo überwiesen.  

3.3 Abonnementskosten sind im Voraus bis zum Ende des Monats zu zahlen. Der letzte Tag des jeweiligen Vormonats gilt als Stichtag für die Zahlung.  

3.4 Schließt ein Mitglied eine Mitgliedschaft im laufenden Monat ab, werden die Abonnementskosten anteilig für die Anzahl der Tage dieses Monats berechnet. In diesem Fall muss die Zahlung direkt über eine einmalige Zahlungsaufforderung erfolgen, danach werden die Abonnementskosten automatisch abgebucht.  

3.5 Mit Abschluss der Mitgliedschaft erteilt das Mitglied die Erlaubnis für den automatischen Einzug von Verwaltungskosten, Abonnementskosten und gegebenenfalls anfallenden Inkassokosten.  

3.6 Fit-Fight Dojo behält sich das Recht vor, die Abonnementskosten der Mitgliedschaft einseitig anzupassen, falls es zu Änderungen bei der Höhe oder dem Satz der Mehrwertsteuer kommt. Ein Mitglied, das diese Änderung nicht akzeptieren möchte, hat das Recht, die Mitgliedschaft zum Datum des Inkrafttretens der einseitig angepassten Abonnementskosten zu kündigen.

Artikel 4: Nichterfüllung und Kündigung

4.1 Der Sportler ist verpflichtet, für eine reibungslose Zahlung der Beiträge und anderer an Fit-Fight Dojo geschuldeter Beträge zu sorgen.  

4.2 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung gerät das Mitglied ohne weitere Mahnung in Verzug.  

4.4 Wenn die Beträge nicht überwiesen werden können, werden €5,- Verwaltungskosten pro Monat in Rechnung gestellt. Bleibt die rechtzeitige Zahlung aus, wird anschließend eine schriftliche Mahnung versandt, in der das Mitglied aufgefordert wird, innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen. Erfolgt auch danach keine rechtzeitige Zahlung, ist das Mitglied Inkassokosten in Höhe von 15% mit einem Minimum von € 40,- und hat Fit-Fight Dojo Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen.  

4.5 Wird die Zahlung der Abonnementskosten auch nach Mahnung und Anmahnung, wie im vorstehenden Artikel beschrieben, nicht geleistet, werden die (verbleibenden) Abonnementskosten für die gesamte Vertragslaufzeit sofort fällig. Fit-Fight Dojo hat in diesem Fall auch das Recht, dem Mitglied den Zugang zum Fitnessstudio zu verweigern, bis alle offenen Forderungen, wie Verwaltungskosten, Abonnementskosten und Inkassokosten, vollständig bezahlt sind.  

4.6 Fit-Fight Dojo ist berechtigt, seine Forderung(en) gegen das Mitglied an ein Inkassobüro und/oder einen Gerichtsvollzieher und/oder Anwalt zu übergeben sowie Forderungen an Dritte, einschließlich einer Factoringgesellschaft, abzutreten.  

4.7 Fit-Fight Dojo hat das Recht, die Mitgliedschaft des Mitglieds mit sofortiger Wirkung und ohne Mahnung oder Mitteilung zu kündigen, im Falle von Insolvenz, (vorläufiger) Zahlungseinstellung, Schuldenregelung, Vormundschaft oder Entmündigung des Mitglieds. In diesen Fällen werden die (verbleibenden) Abonnementskosten für die gesamte Vertragslaufzeit sofort fällig.

Artikel 5: Persönliche Daten

5.1 Durch die Anmeldung erteilt das Mitglied Fit-Fight Dojo die Erlaubnis, seine/ihre Daten (automatisiert) zu verarbeiten und in der Verwaltung von Fit-Fight Dojo zu speichern, damit diese für die Mitgliedschaft verwendet werden können.  

5.2 Fit-Fight Dojo verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fit-Fight Dojo verarbeitet personenbezogene Daten für die Erbringung seiner Dienstleistungen, die Berechnung und Erfassung von Einnahmen und Ausgaben und die Durchführung von Zahlungen, die Eintreibung von Forderungen, einschließlich der Übergabe dieser Forderungen an Dritte, sowie für andere interne Verwaltungsaktivitäten, die Pflege von Kontakten mit Mitgliedern, die Bearbeitung von Streitigkeiten und die Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, die Mitwirkung an der Erhebung oder Einziehung von Steuern oder der Durchsetzung oder Anwendung von Gesetzen.  

5.3 Änderungen der persönlichen Daten des Mitglieds, wie Adress- oder Bankdaten, müssen unverzüglich schriftlich an Fit-Fight Dojo gemeldet werden. Wenn Fit-Fight Dojo aufgrund des Versäumnisses, diese Änderungen (rechtzeitig) mitzuteilen, Kosten entstehen, um diese neuen persönlichen Daten zu ermitteln, werden diese Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Artikel 6: Einrichtungen, Kurspläne und Öffnungszeiten

6.1 Fit-Fight Dojo behält sich das Recht vor, Änderungen an den angebotenen Dienstleistungen, Kursplänen und Öffnungszeiten vorzunehmen.  

6.2 Fit-Fight Dojo behält sich das Recht vor, das Fitnessstudio an allgemein anerkannten Feiertagen zu schließen.  

6.3 Fit-Fight Dojo behält sich außerdem das Recht vor, das Fitnessstudio wegen Urlaub für maximal einundzwanzig Tage im Jahr zu schließen.  

6.4 Fit-Fight Dojo behält sich auch das Recht vor, das Fitnessstudio für 14 Tage wegen notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten zu schließen.  

6.5 In den in diesem Artikel genannten Schließungsfällen ist Fit-Fight Dojo nicht verpflichtet, das Abonnementsgeld zurückzuerstatten.  

6.6 Nach der Anmeldung zu einem Abonnement ist der Teilnehmer verpflichtet, seine eigenen Kickbox-Ausrüstungen zu erwerben.

Artikel 7: Hausordnung

7.1 Fit-Fight Dojo hat eine Hausordnung, die für jedes Mitglied gilt. Diese Hausordnung wird bei der Anmeldung ausgehändigt und kann auch jederzeit angefordert werden. Die Hausordnung kann einseitig von Fit-Fight Dojo geändert werden. Die Hausordnung ist auch jederzeit auf der Website www.fitkickboxing.nl einsehbar.  

7.2 Bei Verstößen gegen die Hausordnung hat Fit-Fight Dojo das Recht, abhängig von der Schwere des Verstoßes und etwaigen Wiederholungen, dem Mitglied den Zugang zum Fitnessstudio für eine (längere) Zeit zu verwehren oder die Mitgliedschaft sofort zu kündigen, ohne dass dies die Verpflichtung des Mitglieds zur vollständigen Zahlung des Abonnementsgeldes beeinträchtigt.  

7.3 Es ist nicht gestattet, innerhalb des Fitnessstudios von Fit-Fight Dojo Tabakwaren, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Der Konsum solcher Substanzen führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft, ohne dass dies die Verpflichtung des Mitglieds zur vollständigen Zahlung des Abonnementsgeldes beeinträchtigt.  

7.4 Fit-Fight Dojo ist berechtigt, zu jeder Zeit einen Identitätsnachweis des Mitglieds anzufordern, um die Mitgliedschaft zu überprüfen.

Artikel 8: Sicherheit, Haftung und höhere Gewalt

8.1 Fit-Fight Dojo haftet nicht für Diebstahl und/oder Verlust persönlicher Gegenstände im Fitnessstudio. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände ins Fitnessstudio mitzunehmen.  

8.2 Das Mitglied ist sich bewusst, dass die Ausübung von Sport Risiken birgt. Das Mitglied erklärt mit der Anmeldung entweder vollständig gesund zu sein, um die Dienstleistungen von Fit-Fight Dojo nutzen zu können, oder sich in anderen Fällen bewusst vollständig auf eigenes Risiko an Sportaktivitäten zu beteiligen. Im Zweifelsfall über seine Gesundheit wird das Mitglied vorab seinen Hausarzt konsultieren.  

8.3 Verträge zwischen Fit-Fight Dojo und dem Mitglied und/oder daraus resultierende und/oder damit verbundene Verpflichtungen sind lediglich Bemühungsverpflichtungen.  

8.4 Dritte können keine Rechte aus der Mitgliedschaft und/oder deren Durchführung oder daraus resultierenden oder damit verbundenen Ergebnissen oder Folgen ableiten. Das Mitglied stellt Fit-Fight Dojo von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten für rechtlichen Beistand, frei, die in irgendeiner Weise mit der Mitgliedschaft zusammenhängen oder daraus resultieren.  

8.5 Unfälle und/oder Schäden sowie daraus resultierende oder damit verbundene Kosten und/oder Haftungen, die durch die Ausübung jeglicher (Sport-)Aktivität im Fitnessstudio entstehen, liegen in der Verantwortung und auf das Risiko des Mitglieds, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten Fit-Fight Dojo vor.  

8.6 Jede Form der Haftung von Fit-Fight Dojo gegenüber dem Mitglied oder Dritten für jegliche Formen von Schäden, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft entstehen, ist in jedem Fall auf den Betrag oder die Beträge begrenzt, die im betreffenden Fall gemäß der von Fit-Fight Dojo abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt werden.  

8.7 Ein möglicher Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz erlischt in jedem Fall sechs Monate, nachdem das Mitglied Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder hätte erlangen müssen, der direkt oder indirekt aus einem Ereignis und/oder Umstand resultiert, für den Fit-Fight Dojo haftbar ist, sein könnte oder auf irgendeine Weise haftbar gemacht wird oder werden könnte.  

8.8 Fit-Fight Dojo ist im Falle von höherer Gewalt oder bei externen hindernden Umständen, die nicht seiner Schuld zuzuschreiben sind, nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen.

Artikel 9: Schlussbestimmungen

9.1 Auf diese Vereinbarung findet niederländisches Recht Anwendung.  

9.2 Fit-Fight Dojo ist bei der Handelskammer in Enschede unter der Nummer 66914132 eingetragen.